Die Vergebührung von Bestandverträgen - WKO.at

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurden Verträge über die Nutzung von Software von der Gebührenpflicht befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle Verträge, die nach dem 31.12.2001 entstanden sind. Gebührenfrei sind: Bestandverträge, bei denen der für die Gebührenberechnung maßgebliche Wert 150,- Euro nicht übersteigt

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